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    Startseite » Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle – Chancen, Zuschüsse & Vorteile für Solarstrom im Mehrparteienhaus
    Kosten & Förderung

    Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle – Chancen, Zuschüsse & Vorteile für Solarstrom im Mehrparteienhaus

    FlorianBy Florian4. November 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    Einleitung: Solarstrom für alle – wie Mieterstrommodelle die Energiewende in die Städte bringen

    Die Energiewende war lange Zeit vor allem ein Thema für Eigenheimbesitzer – Menschen mit einem eigenen Dach, auf dem sie eine Photovoltaikanlage installieren können. Doch was ist mit den Millionen Mieterinnen und Mietern in Deutschland, die ebenfalls von günstigem Solarstrom profitieren möchten?

    Hier kommen Mieterstrommodelle ins Spiel. Sie ermöglichen es, dass Strom aus einer Solaranlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses direkt an die Bewohner im Gebäude geliefert wird – ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Das senkt die Energiekosten, reduziert CO₂-Emissionen und steigert die lokale Wertschöpfung.

    Damit sich solche Projekte lohnen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle, die vom Bund, den Ländern und sogar von Kommunen angeboten werden.

    In diesem Artikel erfährst du alles über die aktuellen Zuschüsse, Förderprogramme, steuerlichen Vorteile und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Mieterstromprojekte im Jahr 2025 und darüber hinaus attraktiv machen.



    1. Was ist ein Mieterstrommodell? – Grundprinzip und Zielsetzung

    Ein Mieterstrommodell beschreibt ein Konzept, bei dem Strom aus einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einem Mehrfamilienhaus direkt an die Mieterinnen und Mieter im Gebäude geliefert wird – ohne dass der Strom über das öffentliche Netz fließt.

    Der Betreiber der Anlage (z. B. der Vermieter, ein Energieversorger oder eine Genossenschaft) verkauft den Solarstrom zu einem günstigeren Preis als der Netzstrom, aber höher als die Einspeisevergütung – so profitieren beide Seiten.

    Die wichtigsten Akteure im Mieterstrommodell:

    • Anlagenbetreiber: installiert und betreibt die PV-Anlage.
    • Mieterinnen und Mieter: beziehen den Strom direkt aus der Anlage.
    • Netzbetreiber: nimmt Überschussstrom auf und zahlt die EEG-Vergütung.
    • Verbraucherzentrale / Energieberater: beraten bei Planung und Förderung.

    💡 Ziel des Mieterstrommodells:
    Solarenergie auch für Menschen in Mietwohnungen zugänglich machen und die lokale Energiewende fördern.


    2. Gesetzliche Grundlage: Das Mieterstromgesetz (EEG §21 Abs. 3)

    Das Mieterstromgesetz wurde 2017 eingeführt und ist Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen und regelt die Vergütung und Förderung von Mieterstromprojekten.

    Wesentliche Punkte des Gesetzes:

    • Strom muss im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück erzeugt und verbraucht werden.
    • Kein physischer Durchlauf durch das öffentliche Netz.
    • Betreiber erhalten zusätzlich zur Einsparung einen staatlichen Mieterstromzuschlag.
    • Der Strompreis für Mieter muss mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorger-Tarif liegen.

    💡 Wichtig:
    Der Betreiber muss den Mieterstrom anmelden und den Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur beantragen.


    3. Der Mieterstromzuschlag 2025 – die zentrale Förderung im EEG

    Herzstück der Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle ist der Mieterstromzuschlag nach EEG.

    So funktioniert der Zuschlag:

    Betreiber einer PV-Anlage, die Strom direkt an Mieter liefern, erhalten zusätzlich zur Ersparnis einen Zuschlag pro erzeugter Kilowattstunde.

    Aktuelle Mieterstromzuschläge (Stand EEG 2025):

    AnlagengrößeMieterstromzuschlag 2025
    bis 10 kWp3,8 ct/kWh
    10–40 kWp3,5 ct/kWh
    40–100 kWp3,2 ct/kWh
    100–750 kWp2,5 ct/kWh

    💡 Beispiel:
    Ein Mehrfamilienhaus mit einer 50-kWp-Anlage erzeugt 45.000 kWh im Jahr.
    Wenn 70 % davon direkt an Mieter verkauft werden, ergibt das:
    31.500 kWh × 0,035 € = 1.102,50 € Mieterstromzuschlag jährlich.


    4. Weitere Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle

    Neben dem Mieterstromzuschlag gibt es eine Reihe zusätzlicher Programme und Zuschüsse.

    4.1. KfW-Förderung (Bundesebene)

    KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard

    • Förderfähig: PV-Anlagen, Speicher, Netzanbindung.
    • Kreditbetrag: bis 50 Mio. € (auch für Wohnungsbaugesellschaften).
    • Zinsen: ab 2,8 % effektiv.
    • Laufzeit: bis 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Jahre.
      💡 Tipp: Besonders attraktiv bei großflächigen Mehrparteienprojekten.

    KfW 293 – Energieeffizienz in der Wirtschaft

    • Für Unternehmen, Genossenschaften und Investoren.
    • Förderung: bis 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss oder Kredit.
    • Gilt auch für Mieterstromprojekte mit Gewerbeanteil.

    4.2. BAFA-Förderung – Energieeffizienz in Gebäuden (BEG)

    Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt Mieterstromprojekte, die zu einer besseren Energieeffizienz beitragen.

    • Förderfähig: PV-Anlagen, Stromspeicher, Wärmepumpen, Energiemanagementsysteme.
    • Zuschuss: bis 40 % der Investitionskosten (abhängig von Energieeffizienzklasse).
    • Antrag: online über das BAFA-Portal.

    💡 Besonders interessant für Wohnungsbaugesellschaften oder Eigentümergemeinschaften (WEG).


    4.3. Landesförderungen für Mieterstrom

    Viele Bundesländer fördern lokale Mieterstromprojekte zusätzlich.

    BundeslandFörderprogrammFörderhöhe / Besonderheit
    BerlinSolarPLUSZuschüsse bis 30 % der Investition
    NRWprogres.nrw150–300 €/kWp, auch für Mieterstrom
    ThüringenSolar Investbis 40 % Zuschuss
    BayernEnergiebonus Bayernbis 500 € pro Speicher
    HamburgSolaroffensive HHbis 1.000 € für Speicher

    💡 Tipp:
    Landesprogramme lassen sich oft mit dem Mieterstromzuschlag kombinieren – das erhöht die Rentabilität erheblich.


    4.4. Kommunale Förderung und Stadtwerke-Beteiligung

    Immer mehr Städte fördern lokale Energiegemeinschaften.
    Beispiele:

    • München Solaroffensive: Zuschüsse für PV-Anlagen auf Mietshäusern.
    • Stadtwerke Leipzig: Investitionszuschüsse für PV-Projekte in Mehrfamilienhäusern.
    • Freiburg: Bonus für Mieterstrom-Modelle mit Speicherintegration.

    5. Förderfähige Komponenten im Mieterstrommodell

    Ein Mieterstromprojekt besteht aus mehreren Bausteinen – nicht alle, aber viele davon sind förderfähig.

    KomponenteFörderfähig durch
    PhotovoltaikanlageEEG, KfW, BAFA, Länder
    BatteriespeicherKfW, BAFA, Landesprogramme
    Energiemanagement-SystemBAFA, KfW
    Ladeinfrastruktur (E-Autos)KfW 442
    Stromzähler / MesssystemeKfW, Landesprogramme

    💡 Hinweis:
    Die Kombination von PV, Speicher und Ladeinfrastruktur wird 2025 besonders stark unterstützt – Stichwort „Sektorkopplung“.

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    6. Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten

    Ein häufiger Irrglaube: Mieterstrom rechnet sich nur für große Gebäude. In Wahrheit lohnt es sich schon ab 10 Wohneinheiten.

    Kostenstruktur (Beispiel):

    • Investition PV-Anlage: 45.000 € (40 kWp)
    • Stromertrag: 38.000 kWh/Jahr
    • Verkaufspreis Mieterstrom: 0,27 €/kWh
    • Netzstrompreis: 0,36 €/kWh
    • Mieterstromzuschlag: 3,5 ct/kWh

    ➡️ Einnahmen pro Jahr:
    38.000 kWh × 0,27 € + 1.330 € Zuschlag = 11.590 €

    ➡️ Amortisation: 5–7 Jahre

    💡 Fazit:
    Mieterstrom ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch attraktiv – vor allem mit Förderungen.


    7. Rechtliche und organisatorische Anforderungen

    Damit Mieterstrom gefördert wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

    Wichtige Voraussetzungen:

    1. PV-Anlage ≤ 100 kWp (größere Anlagen über Gewerbemodell abrechenbar).
    2. Stromerzeugung und -verbrauch auf demselben Grundstück.
    3. Strompreis mindestens 10 % günstiger als Grundversorger-Tarif.
    4. Meldung an:
      • Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister)
      • Netzbetreiber
      • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bei BAFA-Förderung)

    💡 Tipp:
    Die rechtliche Abwicklung übernehmen oft Energiegenossenschaften oder Dienstleister, die sich auf Mieterstrom spezialisiert haben.


    8. Technische Umsetzung – so entsteht ein Mieterstromprojekt

    Schritt-für-Schritt-Ablauf:

    1. Machbarkeitsanalyse: Prüfung von Dachfläche, Verschattung, Statik.
    2. Anlagenauslegung: Dimensionierung der PV-Anlage und Speichergröße.
    3. Partnerwahl: Installateur, Energieberater, ggf. Energiegenossenschaft.
    4. Förderanträge stellen: KfW, BAFA, Landesprogramme.
    5. Installation und Inbetriebnahme.
    6. Abrechnungssystem einrichten: Mieterstromsoftware oder Energieversorger.

    💡 Software-Tipp:
    Spezialisierte Anbieter wie metr oder Power2Mieterstrom erleichtern die Verwaltung und Abrechnung.


    9. Kombination mit Speicher und E-Mobilität – doppelte Förderung möglich

    Das EEG 2025 sieht eine Zusatzförderung für Mieterstrom mit Batteriespeicher vor.
    Außerdem profitieren Betreiber, die gleichzeitig Ladepunkte für Elektroautos installieren.

    Beispielhafte Förderungskombination:

    KomponenteFörderungFörderhöhe
    PV-Anlage 50 kWpEEG Mieterstromzuschlag3,2 ct/kWh
    Speicher 30 kWhBAFA Zuschuss3.000 €
    LadeinfrastrukturKfW 4421.200 €
    Landesprogramm NRWprogres.nrw2.000 €
    Gesamtersparnis:> 6.000 €

    10. Zukunftsausblick: Mieterstrommodelle 2026 und darüber hinaus

    Die Bundesregierung plant, die Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle weiter auszubauen:

    • Erhöhung der Mieterstromzuschläge um bis zu 0,5 ct/kWh.
    • Einfachere Abrechnungssysteme durch digitale Zähler.
    • Förderung von Quartiersstrom (PV-Strom für mehrere Gebäude).
    • Einbindung von Balkonkraftwerken in Mieterstromsysteme.

    💡 Ziel:
    Bis 2030 sollen mindestens 1 Million Haushalte in Deutschland über Mieterstrom versorgt werden.


    11. Praxisbeispiel: Erfolgreiches Mieterstromprojekt in Berlin

    Das Berliner Wohnungsunternehmen Gewobag betreibt seit 2022 eines der größten Mieterstromprojekte Deutschlands:

    • 600 kWp PV-Anlage auf mehreren Dächern
    • Versorgung von über 1.000 Mietparteien
    • Ersparnis pro Haushalt: 20 % der Stromkosten
    • Nutzung von BAFA-Förderung, Mieterstromzuschlag und SolarPLUS

    ➡️ Ergebnis: Nach 4 Jahren vollständig amortisiert und jährlich über 250 Tonnen CO₂-Ersparnis.


    12. Fazit: Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle – Solarstrom wird sozial

    Die Fördermöglichkeiten für Mieterstrommodelle sind vielfältig, attraktiv und ein zentraler Baustein der Energiewende in den Städten.

    Ob über das EEG, die KfW, das BAFA oder Landesprogramme – wer Mieterstrom anbietet, profitiert von Zuschüssen, Steuervergünstigungen und garantierten Vergütungen. Gleichzeitig gewinnen auch Mieterinnen und Mieter durch günstigen, nachhaltigen Strom direkt vom Dach.

    Kurz gesagt:
    Mieterstrommodelle bringen Solarstrom dorthin, wo er bisher kaum ankam – in die Mietwohnungen der Großstädte.

    💡 Handlungstipp:
    Starte jetzt mit der Planung deines Mieterstromprojekts und prüfe frühzeitig die verfügbaren Förderprogramme – die Kombination mehrerer Zuschüsse kann deine Investition um bis zu 40 % reduzieren.

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    Florian
    Florian
    • Website

    Florian ist erfahrener Obermonteur für Photovoltaik-Großanlagen bei einem der führenden Solaranbieter in Deutschland. Seit vielen Jahren begleitet er große PV-Projekte von der ersten Baustellenplanung bis zur finalen Inbetriebnahme. Zu seinen Schwerpunkten gehören Freiflächenanlagen, große Industriedächer, komplexe Montagesysteme und leistungsstarke Gewerbeanlagen.

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