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    Startseite » Steuerfreie PV-Anlagen richtig planen – So nutzt du alle Vorteile optimal
    Praxis & Planung

    Steuerfreie PV-Anlagen richtig planen – So nutzt du alle Vorteile optimal

    FlorianBy Florian12. November 2025Keine Kommentare7 Mins Read
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    Einleitung

    Photovoltaikanlagen sind längst mehr als nur ein Trend – sie sind ein zentraler Bestandteil der Energiewende und ein wichtiger Beitrag zur eigenen finanziellen Unabhängigkeit. Doch neben der technischen und ökologischen Komponente spielt auch die steuerliche Seite eine immer größere Rolle. Seit 2023 gilt in Deutschland eine steuerliche Vereinfachung für kleine Photovoltaikanlagen, die für viele Betreiber erhebliche Vorteile bietet: Die sogenannte steuerfreie PV-Anlage.

    Diese Regelung befreit private Anlagenbetreiber in bestimmten Fällen von der Einkommensteuer und von der Umsatzsteuerpflicht. Damit wird der Betrieb einer Solaranlage nicht nur einfacher, sondern auch wirtschaftlich attraktiver.

    Doch wann gilt eine PV-Anlage als steuerfrei? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie kann man die Planung so gestalten, dass man wirklich alle steuerlichen Vorteile ausschöpft?

    In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du alles, was du zur Planung steuerfreier Photovoltaikanlagen wissen musst – von den rechtlichen Grundlagen über die technischen Anforderungen bis hin zu praxisnahen Tipps für die Umsetzung.



    1. Was bedeutet „steuerfreie PV-Anlage“ eigentlich?

    Seit Januar 2023 gelten in Deutschland neue steuerliche Regeln für Photovoltaikanlagen, die vor allem kleine Betreiber deutlich entlasten.

    Der Begriff steuerfreie PV-Anlage bezieht sich auf zwei zentrale steuerliche Bereiche:

    1. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) – beim Kauf und Betrieb der Anlage
    2. Einkommensteuer – bei den erzielten Einnahmen aus dem Betrieb

    Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Betreiber keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung für die Anlage abgeben. Das vereinfacht die Bürokratie erheblich und erhöht die Wirtschaftlichkeit kleiner Solarprojekte.


    2. Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer: 0 % Mehrwertsteuer

    2.1 Die neue Umsatzsteuerregelung (seit 2023)

    Gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf den Kauf, die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.
    Das bedeutet:
    Beim Kauf einer PV-Anlage vom Fachbetrieb entfällt die Mehrwertsteuer vollständig – der Bruttobetrag entspricht dem Nettopreis.

    2.2 Voraussetzungen für die 0 %-Regelung

    Damit die 0-%-Umsatzsteuer gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Die PV-Anlage wird auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert.
    • Der erzeugte Strom wird überwiegend privat genutzt.
    • Die Anlage dient nicht primär gewerblichen Zwecken.

    Diese Regelung gilt für:

    • Einfamilienhäuser
    • Mehrfamilienhäuser
    • Garagen und Nebengebäude
    • Gartenhäuser mit PV-Anlage

    Auch Batteriespeicher, die gemeinsam mit der PV-Anlage installiert werden, profitieren von der 0-%-Regel.


    2.3 Vorteile der Umsatzsteuerbefreiung

    • Kein Vorsteuerabzug mehr nötig
    • Kein bürokratischer Aufwand mit dem Finanzamt
    • Keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Kein Wechsel in die Kleinunternehmerregelung erforderlich

    Ein Beispiel:
    Früher kostete eine PV-Anlage mit 10 kWp rund 14.000 € netto + 19 % MwSt. = 16.660 €.
    Heute, mit 0 % Umsatzsteuer, liegt der Preis direkt bei 14.000 € – eine Ersparnis von 2.660 €.


    3. Steuerfreiheit bei der Einkommensteuer

    3.1 Die neue Einkommensteuerregelung

    Zusätzlich zur Umsatzsteuerreform wurde auch die Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen eingeführt.
    Nach § 3 Nr. 72 EStG sind die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb steuerfrei, wenn bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschritten werden.

    3.2 Voraussetzungen für die Einkommensteuerbefreiung

    Die Einkommensteuer entfällt bei:

    • PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern oder Nebengebäuden
    • bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern
    • Gesamtgrenze pro Steuerpflichtigem: 100 kWp

    Weitere Bedingungen:

    • Strom dient überwiegend dem Eigenverbrauch,
    • keine gewerbliche Tätigkeit im größeren Stil,
    • Anlage befindet sich in Deutschland oder der EU.

    3.3 Was bedeutet das für Betreiber konkret?

    Wer eine steuerfreie PV-Anlage betreibt:

    • muss keine Einnahmen aus Einspeisevergütung versteuern,
    • kann die Anlage in der Einkommensteuererklärung vollständig weglassen,
    • hat keine laufende steuerliche Pflicht gegenüber dem Finanzamt.

    Das bedeutet: kein zusätzlicher Papierkram, keine komplizierten Steuerformulare – reine Vereinfachung.


    4. Planung steuerfreier PV-Anlagen: Das solltest du beachten

    Die Steuerfreiheit ist zwar attraktiv, aber sie gilt nur bei korrekter Planung und Umsetzung.
    Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, solltest du folgende Punkte berücksichtigen:


    4.1 Die richtige Anlagengröße wählen

    Die Leistungsgrenze von 30 kWp pro Gebäude ist entscheidend.
    Wenn du z. B. zwei Häuser besitzt, kannst du auf jedem eine Anlage bis 30 kWp errichten – jeweils steuerfrei.

    Tipp:
    Plane lieber etwas unterhalb der Grenze, um Spielraum bei Erweiterungen oder späteren Anpassungen zu behalten.


    4.2 Kombination mit Speicherlösungen

    Batteriespeicher werden ebenfalls steuerfrei behandelt, wenn sie zusammen mit der PV-Anlage installiert werden.
    Bei nachträglicher Installation solltest du darauf achten, dass der Speicher eindeutig dem privaten Verbrauch dient, um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden.


    4.3 Stromverkauf und Überschusseinspeisung

    Auch wenn du Überschüsse ins Netz einspeist, bleibt die Steuerfreiheit bestehen – sofern die 30-kWp-Grenze nicht überschritten wird.
    Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung musst du nicht versteuern.


    4.4 Gewerbliche Nutzung vermeiden

    Sobald du Strom an Dritte verkaufst oder die Anlage überwiegend gewerblich nutzt, entfällt die Steuerbefreiung.
    Beispiele:

    • Stromverkauf an Nachbarn → gewerblich
    • Stromnutzung für eigene Firma → möglich, aber steuerlich zu prüfen

    4.5 Finanzierung beachten

    Auch Kredite für steuerfreie PV-Anlagen sind möglich.
    Die Zinsen sind zwar nicht steuerlich absetzbar, aber die niedrigen Zinsen und Wegfall der Steuerpflicht machen die Finanzierung dennoch attraktiv.


    5. Beispielrechnung: Wirtschaftlichkeit einer steuerfreien PV-Anlage

    ParameterWert
    Leistung10 kWp
    Kosten (inkl. Montage)14.000 €
    Eigenverbrauch40 %
    Einspeisung60 %
    Strompreis0,35 €/kWh
    Einspeisevergütung (EEG 2025)8,2 ct/kWh
    Steuer0 % (Umsatz & Einkommen)

    Ergebnis:

    • Jährlicher Eigenverbrauchsvorteil: ca. 1.500 €
    • Einspeisevergütung: ca. 500 €
    • Gesamte Ersparnis: rund 2.000 € pro Jahr
    • Amortisation: ca. 7 Jahre

    Durch die Steuerfreiheit erhöht sich der Nettoertrag deutlich – kein Verlust durch Steuerabzüge, kein Aufwand mit Finanzbehörden.


    6. Steuerfreie PV-Anlage bei Vermietung oder Mehrfamilienhäusern

    Auch bei vermieteten Gebäuden oder Eigentumswohnungen kann eine steuerfreie PV-Anlage installiert werden.
    Dabei gelten einige Besonderheiten:

    • Maximal 15 kWp je Wohneinheit
    • Strom darf an Mieter unentgeltlich oder zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden
    • Einspeisevergütung bleibt steuerfrei
    • Mehrere Anlagen eines Vermieters werden zusammengerechnet (Gesamtlimit: 100 kWp)

    Tipp: Bei größeren Wohnanlagen lohnt sich die Beratung durch einen Steuerexperten oder Fachbetrieb, um die Grenze optimal auszuschöpfen.


    7. Steuerfreie PV-Anlage und Kleinunternehmerregelung

    Vor 2023 mussten Betreiber entscheiden, ob sie:

    • zur Regelbesteuerung optieren (mit Vorsteuerabzug), oder
    • die Kleinunternehmerregelung nutzen (ohne Vorsteuer, aber mit 19 % Kaufpreis).

    Durch die 0-%-Umsatzsteuer entfällt diese Entscheidung.
    Das heißt: Jeder Betreiber profitiert automatisch von der Kleinunternehmerregelung, ohne Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben zu müssen.


    8. Steuerliche Fallstricke vermeiden

    Auch wenn die steuerfreie PV-Anlage vieles vereinfacht, gibt es einige Stolperfallen, die du kennen solltest:

    1. Mehrere Anlagen auf einem Grundstück:
      Leistungen werden zusammengerechnet – kann zur Überschreitung der 30-kWp-Grenze führen.
    2. Nachträgliche gewerbliche Nutzung:
      Wenn du später Strom an Dritte verkaufst, kann das rückwirkend steuerliche Folgen haben.
    3. Speicher-Nachrüstung:
      Nur steuerfrei, wenn der Speicher eindeutig für Eigenverbrauch genutzt wird.
    4. Fehler bei der Anmeldung:
      Auch steuerfreie Anlagen müssen im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

    9. So gehst du bei der Planung einer steuerfreien PV-Anlage vor

    Schritt 1: Standortanalyse

    Ermittle Dachneigung, Ausrichtung und Verschattung.

    Schritt 2: Leistungsgröße festlegen

    Plane maximal 30 kWp pro Gebäude – idealerweise etwas darunter.

    Schritt 3: Angebot mit 0 % Umsatzsteuer einholen

    Nur Fachbetriebe, die die Lieferung und Installation übernehmen, dürfen den Nullsteuersatz anwenden.

    Schritt 4: Speicherintegration prüfen

    Nutze den steuerlichen Vorteil bei gleichzeitiger Installation.

    Schritt 5: Anlage anmelden

    Registrierung beim Marktstammdatenregister und Netzbetreiber ist Pflicht.

    Schritt 6: Dokumentation aufbewahren

    Belege über Installation und Eigenverbrauch mindestens 10 Jahre archivieren.


    10. Praxisbeispiel: Steuerfreie PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus

    Ein Hausbesitzer in Bayern installiert 2025 eine 9,8-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher.

    Kosten:

    • Anlage: 13.500 € (0 % Umsatzsteuer)
    • Speicher: 4.500 €
    • Gesamtkosten: 18.000 €

    Einsparung:

    • Stromverbrauch: 6.000 kWh/Jahr
    • Eigenverbrauch: 60 %
    • Ersparnis: 2.100 €/Jahr
    • Einspeisevergütung: 450 €/Jahr
    • Steuerbelastung: 0 €

    → Die Anlage amortisiert sich nach rund 8 Jahren – steuerfrei und ohne bürokratische Verpflichtungen.


    11. Vorteile der steuerfreien PV-Anlage auf einen Blick

    VorteilBeschreibung
    0 % UmsatzsteuerKeine Mehrwertsteuer auf Anschaffung & Montage
    EinkommensteuerfreiKeine Steuer auf Einspeisevergütung
    Keine Steuererklärung nötigVereinfachung für Betreiber
    BürokratiearmKein Vorsteuerabzug, keine Umsatzsteuervoranmeldung
    Förderung von Speicher & EigenverbrauchSteuerfreie Integration möglich
    Attraktive RenditeDurch Wegfall steuerlicher Abgaben

    12. Zukunftsausblick: Steuerfreie PV-Anlage und neue Gesetzesinitiativen

    Die Bundesregierung plant, die Steuerfreiheit langfristig beizubehalten und eventuell auf größere Anlagen bis 50 kWp auszuweiten.
    Zudem soll die Bürokratie weiter reduziert werden, etwa durch automatische Registrierungssysteme und vereinfachte Netzanschlussverfahren.

    Das Ziel: Solarenergie soll so einfach und attraktiv wie möglich werden – für Privatleute, Unternehmen und Kommunen.


    Fazit – Steuerfreie PV-Anlagen richtig planen lohnt sich!

    Die steuerliche Vereinfachung für kleine Photovoltaikanlagen ist ein echter Durchbruch für private Anlagenbetreiber.
    Mit einer steuerfreien PV-Anlage sparst du nicht nur bares Geld beim Kauf, sondern profitierst auch langfristig von weniger Bürokratie, einfacheren Abläufen und einer schnelleren Amortisation.

    Wer seine Anlage gezielt unter der 30-kWp-Grenze plant, die 0-%-Umsatzsteuer nutzt und auf Eigenverbrauch setzt, erzielt maximale Rendite bei minimalem Aufwand.

    Gerade jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um den Schritt in die Solarenergie zu gehen – steuerfrei, nachhaltig und zukunftssicher.

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    Florian
    Florian
    • Website

    Florian ist erfahrener Obermonteur für Photovoltaik-Großanlagen bei einem der führenden Solaranbieter in Deutschland. Seit vielen Jahren begleitet er große PV-Projekte von der ersten Baustellenplanung bis zur finalen Inbetriebnahme. Zu seinen Schwerpunkten gehören Freiflächenanlagen, große Industriedächer, komplexe Montagesysteme und leistungsstarke Gewerbeanlagen.

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