Einleitung: Warum die Abschreibung bei Solaranlagen bares Geld wert ist
Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich längst nicht nur für die Umwelt – sie ist auch wirtschaftlich ein kluger Schritt. Doch wer eine Solaranlage kauft, muss zunächst tief in die Tasche greifen: Die Anschaffungskosten liegen je nach Größe schnell zwischen 10.000 und 30.000 Euro.
Was viele nicht wissen: Ein Teil dieser Kosten lässt sich steuerlich geltend machen. Durch die richtige Abschreibung der Solaranlage kannst du deine Steuerlast über mehrere Jahre hinweg deutlich reduzieren – und damit deine Rendite steigern.
Doch wie funktioniert das genau? Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es? Und was hat sich seit den steuerlichen Änderungen 2023 geändert?
In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen wissen musst – von den Grundlagen über konkrete Rechenbeispiele bis hin zu cleveren Steuertipps für private und gewerbliche Betreiber.
1. Was bedeutet Abschreibung bei einer Solaranlage überhaupt?
Die Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung) beschreibt im Steuerrecht die Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Da eine Photovoltaikanlage über viele Jahre hinweg Strom produziert, kannst du die Kosten nicht sofort, sondern schrittweise über die Laufzeit steuerlich absetzen.
💡 Beispiel:
Kaufpreis einer PV-Anlage: 20.000 €
Nutzungsdauer: 20 Jahre
→ Jährliche Abschreibung (linear): 1.000 € pro Jahr
Diese 1.000 € mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn jedes Jahr – und senken so deine Einkommensteuer.
2. Rechtliche Grundlage der Abschreibung für Solaranlagen
Die Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem § 7 Einkommensteuergesetz (EStG).
Photovoltaikanlagen zählen steuerlich zu den beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, da sie über einen längeren Zeitraum genutzt werden und durch Abnutzung an Wert verlieren.
Grundsätze laut EStG:
- Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Standardmäßig: 20 Jahre (laut AfA-Tabelle der Finanzverwaltung)
- Abschreibung beginnt im Jahr der Inbetriebnahme
💡 Tipp:
Wenn du deine Solaranlage im Oktober installierst, kannst du für dieses Jahr noch eine zeitanteilige Abschreibung geltend machen (z. B. 3/12 bei Inbetriebnahme im Oktober).
3. Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es für Solaranlagen?
Es gibt mehrere steuerliche Varianten, um eine Photovoltaikanlage abzuschreiben. Die gängigsten sind:
- Lineare Abschreibung (Standardmethode)
- Degressive Abschreibung (wieder zugelassen für neue Anlagen)
- Sonderabschreibung (§ 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag)
- Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Im Folgenden gehen wir jede Variante im Detail durch.
4. Lineare Abschreibung – die klassische Methode
Die lineare Abschreibung ist die einfachste und häufigste Methode, um die Anschaffungskosten einer PV-Anlage steuerlich zu berücksichtigen.
So funktioniert’s:
- Die Gesamtkosten werden gleichmäßig über 20 Jahre verteilt.
- Jedes Jahr wird derselbe Betrag als Betriebsausgabe abgezogen.
Beispielrechnung:
Kaufpreis inkl. Installation: 18.000 €
→ 18.000 € / 20 Jahre = 900 € pro Jahr
Das bedeutet: Du kannst jedes Jahr 900 € von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
5. Degressive Abschreibung – schneller Steuervorteil zu Beginn
Die degressive Abschreibung erlaubt es, in den ersten Jahren höhere Beträge abzuschreiben.
Diese Methode wurde zeitweise ausgesetzt, ist aber durch verschiedene steuerliche Sonderregelungen wieder möglich, z. B. durch das Jahressteuergesetz 2020 und pandemiebedingte Erleichterungen.
Funktionsweise:
- Statt eines festen Jahresbetrags wird ein Prozentsatz vom Restwert der Anlage abgeschrieben.
- Dadurch sind die ersten Jahre steuerlich besonders vorteilhaft.
Beispiel:
Kaufpreis: 20.000 €
Abschreibungssatz: 25 % degressiv
| Jahr | Restwert (€) | Abschreibung (25 %) | Buchwert am Jahresende (€) |
|---|---|---|---|
| 1 | 20.000 | 5.000 | 15.000 |
| 2 | 15.000 | 3.750 | 11.250 |
| 3 | 11.250 | 2.812,50 | 8.437,50 |
➡ Vorteil: Du holst dir die Steuerersparnis früher, was die Liquidität in den Anfangsjahren verbessert.
6. Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG) – für kleine Betriebe und Selbstständige
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung oder in den folgenden vier Jahren geltend machen.
Voraussetzungen:
- Betriebseinnahmen < 200.000 €
- Anlage dient betrieblichen Zwecken
- Wirtschaftsgut wird in Deutschland genutzt
💡 Auch für Einzelunternehmer oder Freiberufler mit PV-Anlage möglich!
Beispiel:
Kaufpreis: 15.000 €
→ Sonderabschreibung: 20 % = 3.000 €
→ Verbleibender Rest: 12.000 €, verteilt auf 20 Jahre → 600 € jährlich
➡ Du profitierst sofort im ersten Jahr von einer zusätzlichen Steuerersparnis.
7. Investitionsabzugsbetrag (IAB) – Steuervorteil vor dem Kauf
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) ermöglicht es, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend zu machen.
Beispiel:
Du planst im nächsten Jahr den Kauf einer PV-Anlage für 20.000 €.
→ Du kannst bereits in diesem Jahr 10.000 € als Abzugsbetrag ansetzen.
Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen und du sparst jetzt schon Steuern, obwohl die Anlage erst später installiert wird.
💡 Kombinierbar mit der Sonderabschreibung – ideal für Selbstständige oder Gewerbetreibende mit schwankenden Einkünften.
8. Sonderfall: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Nur relevant, wenn einzelne Komponenten (z. B. Datenlogger, Wechselrichter, Stromzähler) getrennt bilanziert werden.
- Bis 800 € netto: Sofortabschreibung möglich
- Bis 1.000 € netto: Sammelposten über 5 Jahre
💡 Diese Regelung bringt meist nur geringe Effekte, kann aber bei Teilaustausch oder Nachrüstung nützlich sein.
9. Welche Kosten dürfen abgeschrieben werden?
Nicht alle Ausgaben im Zusammenhang mit einer PV-Anlage sind abschreibungsfähig.
Abschreibbar sind ausschließlich anschaffungs- und herstellungsnahe Kosten, also alles, was zur Funktion der Anlage notwendig ist.
| Abschreibungsfähig | Nicht abschreibungsfähig |
|---|---|
| Solarmodule | Finanzierungskosten (Zinsen) |
| Wechselrichter | Zählermiete (laufende Kosten) |
| Unterkonstruktion / Halterung | Versicherungskosten |
| Verkabelung, Montage | Wartung und Reinigung |
| Speicher (wenn Bestandteil der Anlage) | Stromverbrauch des Betreibers |
💡 Tipp:
Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme – nicht mit der Bestellung oder Zahlung!
10. Photovoltaikanlage mit Speicher: Ein oder zwei Wirtschaftsgüter?
Hier gibt es steuerliche Unterschiede:
- Einheitliches Wirtschaftsgut: Wenn Speicher direkt mit der PV-Anlage zusammen installiert wird.
→ Gesamte Anlage wird gemeinsam über 20 Jahre abgeschrieben. - Eigenständiges Wirtschaftsgut: Wenn der Speicher später nachgerüstet wird.
→ Speicher wird separat über 10 Jahre abgeschrieben (in der Praxis üblich).
💡 Beispiel:
Anlage 2023 installiert → 20 Jahre AfA
Batteriespeicher 2025 nachgerüstet → 10 Jahre AfA
11. Abschreibung bei privater Nutzung – wie funktioniert das?
Viele Betreiber nutzen den Solarstrom teilweise selbst und speisen den Rest ins Netz ein.
Dadurch entsteht eine gemischte Nutzung: privat und betrieblich.
Wichtig:
- Nur der betriebliche Anteil darf abgeschrieben werden.
- Der private Eigenverbrauch gilt steuerlich als Sachentnahme (theoretischer Wert).
Beispiel:
Eigenverbrauch: 40 %
Einspeisung: 60 %
→ Nur 60 % der Anschaffungskosten sind abschreibungsfähig.
💡 Tipp:
Bei kleinen Anlagen bis 30 kWp entfällt seit 2023 die Einkommensteuerpflicht – damit ist die Abschreibung oft nicht mehr nötig (siehe Punkt 12).
12. Steuerfreie Solaranlagen seit 2023 – was gilt jetzt?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp pro Gebäude einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).
Das bedeutet:
- Keine Einkommensteuer auf Gewinne aus Einspeisevergütung.
- Keine Gewinnermittlung nötig.
- Keine Abschreibung erforderlich, da keine steuerpflichtigen Einkünfte entstehen.
💡 Aber:
Für größere Anlagen oder gewerbliche Betreiber bleibt die Abschreibung weiterhin relevant.
13. Abschreibung bei gewerblichen PV-Anlagen
Für gewerbliche oder vermietete Gebäude gelten die Abschreibungsregeln uneingeschränkt.
Hier kann die richtige Abschreibung die Rendite erheblich steigern.
Beispiel:
PV-Anlage auf Lagerhalle – Kosten 100.000 €
- Lineare Abschreibung: 5.000 €/Jahr
- Sonderabschreibung: 20.000 € im ersten Jahr
➡ Ergebnis: Deutlich geringere Steuerlast im ersten Jahr und schnellere Kapitalrückführung.
14. Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim vs. auf der Mietimmobilie
| Art der Nutzung | Abschreibungsfähig? | Bemerkung |
|---|---|---|
| Eigenheim (private Nutzung) | Nein | Einkommensteuerbefreiung seit 2023 |
| Mietobjekt | Ja | PV-Anlage gilt als Teil der Einkünfte aus Vermietung |
| Gewerbebetrieb | Ja | Abschreibung vollständig möglich |
| Freiflächenanlage | Ja | gilt als eigenständiger Betrieb |
15. Beispielrechnung: Steuerersparnis durch Abschreibung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Anschaffungskosten | 20.000 € |
| Abschreibung (20 Jahre linear) | 1.000 €/Jahr |
| Steuersatz | 30 % |
| Steuerersparnis pro Jahr | 300 € |
| Steuerersparnis über 20 Jahre | 6.000 € |
➡ Durch die Abschreibung kannst du also rund 6.000 € an Steuern sparen – zusätzlich zu deiner Stromersparnis und Einspeisevergütung.
16. Abschreibung beim Verkauf oder Austausch der Anlage
Wird die Anlage verkauft oder stillgelegt, endet die Abschreibung.
Falls du einen Restwert hast, kann dieser:
- vollständig abgeschrieben werden (Restwertabschreibung), oder
- bei Verkauf als Veräußerungsgewinn versteuert werden.
💡 Tipp:
Bei Austausch einzelner Komponenten (z. B. Wechselrichter nach 10 Jahren) beginnt für diese Teile eine neue Abschreibungsdauer.
17. Fazit: Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen clever nutzen
Die Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen bieten dir hervorragende Chancen, deine Steuerlast zu senken und deine Investition schneller zu amortisieren.
Das Wichtigste im Überblick:
- Standardmäßig gilt die lineare Abschreibung über 20 Jahre.
- Für Selbstständige und Unternehmen sind Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag besonders interessant.
- Seit 2023 gilt: Kleine private PV-Anlagen bis 30 kWp sind steuerfrei – hier entfällt die Abschreibungspflicht.
- Bei größeren oder gewerblichen Anlagen lohnt sich die genaue steuerliche Planung.
💡 Fazit in einem Satz:
Wer die Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen strategisch nutzt, holt das Maximum aus seiner Investition heraus – steuerlich, finanziell und nachhaltig.
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